Der X. Internationale Wettbewerb Von Blinden Und Schwachsichtigen Musikinterpreten 2003

Wettbewerbskriterien:

  1. An dem Wettbewerb können alle blinden oder schwachsichtigen Musikinterpreten teilnehmen, die an dem Tag der Wettbewerbseröffnung mindestens 16 Jahre und höchstens 35 Jahre alt sind und alle Wettbewerbskriterien erfüllen.

  2. Für die Teilnahme ist das Maß der durch ein ärztliches Attest bestätigten Sehstörung entscheidend, welche zugleich eine Bedingung für die Mitgliedschaft in den Verbänden von Blinden und Schwachsichtigen ist.

  3. An dem Wettbewerb dürfen nicht Sieger von vorherigen Jahrgängen teilnehmen.

  4. Jeder Teilnehmer muss sowohl die Reise an den Ort des Wettbewerbs als auch die Rückfahrt selbst bestreiten. SONS bezahlt den eingeladenen Teilnehmern Unterkunft und Verpflegung während der gesamten Dauer des Wettbewerbs. Bei denjenigen Teilnehmern, die sich nicht für die nächste Runde qualifizieren, endet die Teilnahme am Wettbewerb am Tag ihres letzten Auftrittes. Wenn sie den Verlauf des Wettbewerbs weiter verfolgen wollen, müssen sie den Aufenthalt am Ort des Wettbewerbs ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Ergebnisse aus eigenen Mitteln bestreiten. Weiterhin deckt SONS den Teilnehmern die mit der Begleitung von einer Person verbundenen Kosten (unter gleichen Bedingungen wie bei den Teilnehmern selbst). Falls der Teilnehmer einen eigenen Korrepetitor verlangt, wird der Organisator für diesen Unterkunft und Verpflegung auf die Kosten des Teilnehmers besorgen, sofern der Korrepetitor nicht der einzige Begleiter des Blinden ist.

  5. Die Anmeldungen in den Wettbewerb werden in zwei Etappen abgeschickt:

    1. Vorläufige Anmeldungen werden auf die oben genannte SONS-Adresse spätestens bis zum 31. 5. 2002 eingeschickt.

    2. Verbindliche Anmeldungen werden spätestens bis zum 31. 10. 2002 angenommen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Die verbindlichen Anmeldungen auf vorgedruckten Formularen, welche der Organisator allen Interessenten zuschicken wird, enthalten neben Personalien auch das ausgewählte Wettbewerbsprogramm für alle drei Runden. Diejenigen Teilnehmer, die Kompositionen mit Klavierbegleitung spielen werden und keinen eigenen Korrepetitor haben, werden in der Anmeldung die Zuteilung eines Korrepetitors beantragen.

      Nach dem Anmeldeschluss werden die Angemeldeten benachrichtigt, ob sie die Wettbewerbskriterien erfüllen. Wenn dies der Fall ist, werden sie zum Wettbewerb eingeladen und werden das Programm des Wettbewerbs sowie die Hinweise für die Ankunft, Unterkunft und Verpflegung zugeschickt bekommen.

      Die ausgewählten Teilnehmer überweisen bis zum 31. 12. 2002 eine Teilnahmegebühr in Höhe von 120 USD auf die im Anmeldeformular angeführte Kontonummer. Ohne die Teilnahmegebühr bezahlt zu haben, kann der Angemeldete an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

      Die Teilnahmegebühr wird unter keinen Umständen zurückerstattet.

    3. Bei der Präsentation vor der Wettbewerbseröffnung legen die Teilnehmer ihren Ausweis mit ihrem Geburtsdatum und eine Quittung über die Bezahlung der Teilnahmegebühr vor.

  6. Der Wettbewerb ist für folgende Bereiche ausgeschrieben:

    Flöte Waldhorn Kontrabass
    Oboe Trombone Klavier
    Klarinette Violine Akkordeon
    Fagott Viola Gitarre
    Trompete Violoncello Gesang

    1.Runde: Zeitbeschränkung 10-15 Minuten
    1.1.eine Komposition aus der Epoche des Barocks oder Klassizismus
    1.2. eine beliebige Komposition aus jeglicher Epoche, ausgenommen derjenigen, aus welcher die im Punkt 1.1. gewählte Komposition stammt

    Beispiel:
    1.1. = eine klassizistische Sonate
    1.2. = eine Komposition aus dem Barock, aus der Romantik oder aus dem 20. Jahrhundert

    2.Runde: Zeitbeschränkung 15-20 Minuten
    2.1. eine Komposition aus der Zeit von der Romantik bis zur Gegenwart
    2.2. eine beliebige Komposition aus jeglicher Epoche, ausgenommen derjenigen, aus welcher die im Punkt 2.1 gewählte Komposition stammt

    Beispiel:
    2.1. = eine Komposition aus der Romantik
    2.2. = eine Komposition aus dem Barock, Klassizismus oder aus dem 20. Jahrhundert

    3.Runde: Zeitbeschränkung 15-30 Minuten
    eine beliebige Komposition nach der Erwägung des Interpreten

    Der Interpret muss mindestens eine Komposition aus dem 20. Jahrhundert in eine der drei Runden einfügen.

    Den Teilnehmern wird empfohlen, in der 1. Runde eine für den jeweiligen Bereich charakteristische Virtuosenkomposition aufzuführen und in der 3. Runde eine große zyklische Komposition oder eine umfangreichere Ein-Satz-Komposition, bzw. mehrere einzelne Kompositionen beim Gesang zu präsentieren. Der Teilnehmer darf die gewählte Komposition jeweils nur in einer Runde spielen. Die Teilnehmer müssen in allen Runden auswendig spielen.

    Die Teilnehmer im Bereich Gitarre und Akkordeon dürfen in einer der Runden auch eine Komposition mit Klavierbegleitung eingliedern. Die restlichen Musikinstrumente spielen mit Klavierbegleitung (andere Begleitinstrumente sind nicht gestattet), die Teilnehmer dürfen allerdings auch Kompositionen ohne Begleitung eingliedern.

    Die erste Runde ist eine Ausscheidungsrunde. Die Reihenfolge der Teilnehmer in den einzelnen Bereichen wird spätestens 12 Stunden vor der Eröffnung durch Los bestimmt.

    Die zweite Runde ist auch eine Ausscheidungsrunde. Die Verlosung der Reihenfolge für die zweite Runde erfolgt nach der Bekanntgabe der Ergebnisse von der ersten Runde.

    Die Reihenfolge für die dritte Runde (das Finale) wird unmittelbar nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der zweiten Runde und nach der Entscheidung der Jury, welche Teilnehmer sich ins Finale qualifiziert haben, bestimmt.

  7. Die mit Klavierbegleitung spielenden Instrumente haben Anspruch auf Korrepetitionen:
    in der 1. Runde - insgesamt 45 Minuten
    in der 2. Runde - insgesamt 60 Minuten
    in der 3. Runde - insgesamt 90 Minuten

  8. Der Wettbewerb verläuft in allen Bereichen gemeinsam, und es werden drei Preise vergeben. Über die Preise entscheidet die Jury, die auch berechtigt ist, die Preise zu teilen, nicht zu vergeben, bzw. außerordentliche Preise und Ehrenpreise zu vergeben. Der gesamte Betrag darf jedoch nicht 70 000 Tschechischer Kronen (CZK) überschreiten.
    1. Preis   10.000 CZK
    2. Preis   7.000 CZK
    3. Preis   4.000 CZK

  9. Die Jury wird von dem Organisator ernannt und ihre Zusammensetzung wird den angemeldeten Instrumenten entsprechen. Eine Hälfte der Jurymitglieder muss aus dem Ausland kommen. Von den zwei Vizepräsidenten der Jury kommt einer aus dem Ausland. Mindestens ein Drittel der Jury stellen Experten mit Sehstörungen dar.

    Die konkrete Zusammensetzung der Jury wird bei der Eröffnung des Wettbewerbs bekanntgegeben. Die Arbeit der Jury wird von einer internen Verfahrensordnung geregelt. Die Gespräche der Jury und das Punktwertungsverfahren sind vertraulich und werden nicht veröffentlicht. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und es kann keine Berufung eingelegt werden.

  10. Alle Auftritte der Teilnehmer werden für die Zwecke der Jury aufgenommen.

  11. Die Laureaten des Wettbewerbs werden in einem Festkonzert auftreten, wo sie auch die Preise und Sonderpreise erhalten werden. Für diesen Auftritt steht ihnen kein Honorar zu.

    Denjenigen Teilnehmern, die an dem Abschlusszeremoniell und dem Festkonzert ohne eine gewichtige Begründung nicht teilnehmen, werden die Preise (Laureatentitel, Ehrenpreis, finanzielle Prämie) nicht übergeben.

  12. Sollte es mehrere Angemeldete aus einem Land geben, kann der Organisator eine engere Auswahl aus diesen treffen. Die Angemeldeten werden über das Ergebnis dieser Auswahl nach dem Abschluss der verbindlichen Anmeldungen informiert, spätestens bis zum 30. 11. 2002.

  13. Im Falle jeglicher Unklarheiten entscheidet der Wortlaut der Wettbewerbskriterien in tschechischer Sprache.

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